Ausfuhrschein Schritt für Schritt
Wer in der Schweiz wohnt und in Deutschland einkauft, kann sich die deutsche MwSt von 19 % erstatten lassen. Das macht den Einkauf über die Grenze oft erst richtig lohnend. Der Schlüssel dazu ist der Ausfuhrschein.
Was ist ein Ausfuhrschein?
Die «Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung» weist dem Zoll nach, dass du eine in Deutschland gekaufte Ware in die Schweiz ausgeführt hast. Weil die Schweiz nicht zur EU gehört, kannst du steuerfrei einkaufen und dir die MwSt vom Händler zurückholen. Beim Normalsatz von 19 % zahlst du nach der Erstattung rund 16 % weniger. Wie viel davon nach Schweizer Abgaben übrig bleibt, zeigt der Preisvergleich Schweiz–Deutschland.
Voraussetzungen auf einen Blick
Schritt für Schritt
Wie viel bekomme ich zurück? Ein Beispiel
Kaffeemaschine für 400 Euro (inkl. 19 % MwSt), Steuer per Ausfuhrschein zurückgeholt:
Unterm Strich tauschst du 19 % deutsche gegen 8,1 % Schweizer MwSt. Je grösser der Einkauf, desto mehr macht der Unterschied aus. Wo genau die Schwelle zum lohnenden Einkauf liegt, hängt vom Bezugsweg ab.
Die Schweizer Seite nicht vergessen
Über der Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag musst du den Einkauf beim Schweizer Zoll anmelden, am einfachsten per QuickZoll-App. Das ist kein Widerspruch zur Erstattung: Du bekommst die hohe deutsche Steuer zurück und zahlst die tiefere Schweizer.
Seit Juni 2026 im Test: der digitale Ausfuhrschein
Seit dem 16. Juni 2026 testet der deutsche Zoll an der Grenze zur Schweiz die App «dAKZ» für einen digitalen Ausfuhrschein: Das Geschäft scannt an der Kasse eine Karte in der App, die Ausreise erkennt die App über den Standort, das Abstempeln entfällt. Vorerst machen nur einzelne Geschäfte und Grenzübergänge mit, die Teilnahme ist freiwillig, und die Erstattung selbst wickelt weiterhin das Geschäft ab. Überall sonst gilt der Ablauf mit Formular und Zollstempel. Wer die App nutzt, muss über einen dafür zugelassenen Grenzübergang ausreisen, sonst gibt es keinen Ausfuhrschein. Quelle: Hauptzollamt Singen, Mitteilung vom 16. Juni 2026, und zoll.de, abgerufen am 7. Oktober 2026.
Ob die 50-Euro-Bagatellgrenze fällt, ist offen. Nach geltendem Recht tritt sie Ende des Jahres ausser Kraft, in dem der Ausfuhrschein in Deutschland erstmals elektronisch erteilt wird (§ 6 Abs. 3a UStG). Die Bundesregierung will sie aber dauerhaft beibehalten: Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, Bundestags-Drucksache 21/8283 vom 30. September 2026. Beschlossen ist das noch nicht (Stand 7. Oktober 2026).
Gibst du die Ware später zurück, wird die Erstattung rückabgewickelt, mehr dazu unter Garantie und Rückgabe.
Über Grenzblick
Diesen Ratgeber schreibt Grenzblick, ein Schweizer Preisvergleich für grenzüberschreitende Einkäufe. Für ein einzelnes Produkt stellt die Seite dem besten Preis ihrer Schweizer Partnershops den geschätzten ausländischen Endpreis nach allen Abgaben gegenüber: Einfuhr-Mehrwertsteuer, Verzollungsgebühr und Wechselkurs sind darin bereits eingerechnet, die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer über den Ausfuhrschein nur dort, wo der Händler sie direkt gewährt. Die beiden Bezugswege — Versand in die Schweiz und Abholung an der Grenze — werden getrennt gerechnet, weil für sie andere Regeln gelten. Weil Preise und Wechselkurs täglich wechseln, wird jede Anfrage neu gerechnet. Finanziert wird die Seite über Affiliate-Provisionen: Alle Shop-Links im Preisvergleich sind Affiliate-Links. Gelistet sind nur Shops, an deren Partnerprogramm Grenzblick teilnimmt. Unter diesen bestimmt allein der berechnete Endpreis die Reihenfolge der Angebote, die Höhe der Provision fliesst nicht ein. Andere Händler sind nicht erfasst und können günstiger sein. Ist die Schweiz günstiger, sagt die Seite das.